Es gibt Momente, in denen eine Gesellschaft zeigt, wie weit sie gekommen ist – der 26. September 2021 war so ein Tag für die Schweiz. An diesem Sonntag stimmte das Volk mit 64,1 % dafür, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen.

Abstimmungsdatum: 26. September 2021 ·
Zustimmungsrate: 64,1 % ·
Inkrafttreten: 1. Juli 2022 ·
Länder mit Ehe für alle (weltweit): ca. 35 ·
Gleichgeschlechtliche Ehen in der Schweiz seit Einführung: über 3.000 (Schätzung)

Kurzüberblick

1Rechtliche Grundlage
2Abstimmungsergebnis
3Internationaler Vergleich
4Finanzielle Aspekte
Der entscheidende Punkt

Die Schweiz, eines der letzten westeuropäischen Länder ohne Eheöffnung, schloss innerhalb eines Jahres die Lücke – per Volksentscheid, nicht per Parlamentsbeschluss. Das macht ihren Weg einzigartig im internationalen Vergleich.

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
Merkmal Wert
Offizieller Name Bundesgesetz über die Ehe für alle
Inkrafttreten 1. Juli 2022 (UBS Schweiz)
Art der Einführung Volksabstimmung (Referendum) (Swissvotes)
Zustimmung 64,1 % Ja-Stimmen (Dachverband Regenbogenfamilien)
Stimmbeteiligung 42,2 % (Swissvotes)
Befürworter Parlament, Bundesrat, grosse Parteien (SRF)
Gegner Konservative Kreise, religiöse Gruppen (DIE ZEIT (Wochenzeitung))

Wie lautet das Gesetz zur Ehe für alle in der Schweiz?

Rechtliche Grundlage der Ehe für alle

Das Bundesgesetz über die Ehe für alle verankert die Ehe im Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB) als Verbindung zwischen zwei volljährigen und urteilsfähigen Personen – unabhängig vom Geschlecht. Das bedeutet: Zwei Männer oder zwei Frauen können seit dem standesamtlich heiraten, wie es gemischte Paare schon immer durften.

  • Die zivile Trauung ist Voraussetzung; die kirchliche Trauung bleibt Sache der Religionsgemeinschaften (SRF).
  • Das Gesetz ersetzt nicht die eingetragene Partnerschaft, sondern macht sie obsolet – seit dem können keine neuen eingetragenen Partnerschaften mehr geschlossen werden (UBS Schweiz).

Unterschiede zur eingetragenen Partnerschaft

Die eingetragene Partnerschaft war vor der Eheöffnung die einzige Möglichkeit für gleichgeschlechtliche Paare, ihre Beziehung staatlich anerkennen zu lassen. Sie war jedoch nicht vollständig gleichgestellt.

Bereich Eingetragene Partnerschaft Ehe (seit 1. Juli 2022)
Namensänderung Nicht möglich Möglich
Gemeinsames Adoptionsrecht Eingeschränkt Vollständig möglich
Steuerliche Behandlung Getrennte Besteuerung Gemeinsame Besteuerung möglich
Erbrecht Gesetzliches Erbrecht eingeschränkt Volles gesetzliches Erbrecht

Die Implikation: Die Ehe bietet gleichgeschlechtlichen Paaren nun den gleichen rechtlichen Schutz wie heterosexuellen Paaren – ein Unterschied, der sich bei Todesfall, Steuern und Adoption besonders bemerkbar macht.

Auswirkungen auf gleichgeschlechtliche Paare

Bestehende eingetragene Partnerschaften können auf Wunsch in eine Ehe umgewandelt werden – ein einfaches Verfahren beim Zivilstandsamt (Allianz Schweiz). Für Paare, die bereits verpartnert sind, lohnt sich ein Blick auf die finanziellen Unterschiede: Die gemeinsame Besteuerung und das volle Erbrecht sind starke Argumente für die Umwandlung.

Die genaue Anzahl der Umwandlungen und Neuschliessungen wird nur geschätzt. Aktuelle Zahlen von Pink Cross (Schweizer LGBTQ-Dachverband) gehen von über 3.000 gleichgeschlechtlichen Eheschliessungen bis 2023 aus.

Was zu beachten ist

Die Kirchen sind nicht verpflichtet, gleichgeschlechtliche Paare zu trauen. Für Paare, denen eine religiöse Trauung wichtig ist, bleibt dies eine Frage der jeweiligen Gemeindepraxis – nicht des Gesetzes.

Welche Länder erlauben die Ehe für alle?

Europa – die meisten Länder mit Ehe für alle

Weltweit haben etwa 35 Länder die Ehe für alle legalisiert (Deutsche Welle). Europa ist die Region mit der höchsten Dichte:

  • Die Niederlande waren 2001 der erste Staat weltweit (SRF).
  • Deutschland folgte 2017, Österreich 2019, die Schweiz 2022.
  • Länder wie Polen, Ungarn und die meisten Balkanstaaten erkennen gleichgeschlechtliche Ehen nicht an.

Ehe für alle in Nord- und Südamerika

Kanada (2005) und die USA (2015, landesweit) gehören zu den Vorreitern. In Südamerika haben Argentinien (2010), Brasilien (2013) und Kolumbien (2016) die Ehe geöffnet. Mexiko erlaubt sie in einzelnen Bundesstaaten.

Asien, Afrika und Ozeanien – wenige Fortschritte

Südafrika ist das einzige afrikanische Land mit Ehe für alle. In Asien haben nur Taiwan (2019) und Nepal (2023) die Ehe geöffnet. Australien und Neuseeland führen die Liste in Ozeanien an.

Die Schweiz holte mit der Abstimmung 2021 einen Teil des Rückstands zu Westeuropa auf – war aber eines der letzten Länder in der Region ohne Eheöffnung (Deutsche Welle). Die meisten anderen Staaten Europas hatten diesen Schritt bereits Jahre zuvor getan.

Der internationale Vergleich

Die Schweiz steht mit ihrer Entscheidung in einer globalen Minderheit: Nur etwa 18 % der UN-Mitgliedsstaaten erlauben die Ehe für alle. Der Druck aus der Zivilgesellschaft bleibt in vielen Ländern hoch, doch der politische Widerstand ist in konservativen und religiösen Kreisen noch stark.

Welche Voraussetzungen gelten für die Ehe in der Schweiz?

Allgemeine Ehevoraussetzungen (Zivilstandsgesetz)

Vier Hauptvoraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Volljährigkeit (mindestens 18 Jahre)
  • Urteilsfähigkeit (wer kann die Bedeutung der Ehe verstehen)
  • Ehefähigkeit (nicht bereits verheiratet)
  • Kein Ehehindernis (z. B. nahe Verwandtschaft)

Diese Regeln gelten für alle Paare gleichermassen – unabhängig vom Geschlecht (Humanrights.ch).

Besondere Bedingungen für gleichgeschlechtliche Paare

Es gibt keine Sonderregeln: Gleichgeschlechtliche Paare müssen kein medizinisches Gutachten oder psychologisches Gutachten vorlegen. Die Eheschliessung erfolgt beim Zivilstandsamt – der gleiche Prozess wie für heterosexuelle Paare (SRF).

Dokumente und Verfahren

Folgende Unterlagen sind nötig:

  • Identitätsnachweis (Pass oder ID)
  • Auszug aus dem Zivilstandsregister (oder Heiratsfähigkeitszeugnis)
  • Gegebenenfalls Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde des früheren Ehepartners
  • Wohnsitzbestätigung

Wer im Ausland heiraten möchte, braucht kein separates Verfahren – die Ehe muss nur im Heimatland anerkannt sein.

Welche finanziellen Vorteile bietet die Ehe in der Schweiz?

Steuerliche Vorteile und Heiratsprämie

Die Ehe bringt finanzielle Vorteile, besonders bei der Steuer. Verheiratete Paare werden gemeinsam besteuert, was bei unterschiedlichen Einkommen Steuerersparnisse bringen kann (UBS Schweiz).

  • Die sogenannte Heiratsstrafe wird durch den Bundesbeschluss zur Steuerreform abgemildert.
  • Die AHV-Heiratsprämie: Ehepartner haben Anspruch auf eine Hinterlassenenrente von bis zu 60 % der AHV-Rente des Verstorbenen (Allianz Schweiz).

Erbrecht und Sozialversicherungen

Ehepartner haben ein gesetzliches Erbrecht – der überlebende Ehepartner erbt mindestens 50 % des Nachlasses, wenn Kinder vorhanden sind, und bei kinderlosen Ehen den gesamten Nachlass (Humanrights.ch).

  • Die Hinterlassenenrente der AHV sichert den Lebensstandard nach dem Todesfall.
  • Die berufliche Vorsorge (BVG) bietet zusätzliche Rentenansprüche.

Kosten der Eheschliessung

Die Kosten für die standesamtliche Trauung variieren je nach Kanton, liegen aber in der Regel zwischen 100 und 400 Franken. Die Umwandlung einer eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe kostet etwa 50 bis 150 Franken.

Finanziell lohnt sich die Ehe vor allem für Paare mit ungleichen Einkommen oder für diejenigen, die sich gegenseitig absichern wollen. Der Trade-off: Die gemeinsame Besteuerung kann für Paare mit ähnlich hohen Einkommen steuerlich ungünstig sein – hier ist eine individuelle Berechnung ratsam.

Wie kam es zur Einführung der Ehe für alle in der Schweiz?

Die Abstimmung vom 26. September 2021

Die Volksabstimmung ergab 64,1 % Ja-Stimmen – ein klares Votum (Dachverband Regenbogenfamilien). Alle Kantone stimmten mehrheitlich zu, ausser Appenzell Innerrhoden und Schwyz (Deutsche Welle).

Befürworter und Gegner

Die Befürworter kamen aus dem gesamten politischen Spektrum: Parlament, Bundesrat sowie die grossen Parteien (SP, FDP, CVP, Grüne) unterstützten die Vorlage (SRF). Die Gegner – konservative Kreise und religiöse Gruppen um die EDU und die SVP – argumentierten mit dem Schutz von Ehe und Familie (DIE ZEIT).

Chronologie: von der Initiative bis zum Inkrafttreten

  • : Erste parlamentarische Initiative zur Ehe für alle wird eingereicht.
  • : Nationalrat und Ständerat verabschieden das Gesetz.
  • : Referendum gegen das Gesetz wird ergriffen; Abstimmung terminiert.
  • : Volksabstimmung: 64,1 % stimmen für die Ehe für alle (Swissvotes).
  • : Die Ehe für alle tritt in Kraft; erste gleichgeschlechtliche Ehen werden geschlossen (UBS Schweiz).
  • : Über 3.000 gleichgeschlechtliche Paare haben geheiratet (Schätzung) (Pink Cross).

Was 2013 als parlamentarischer Vorstoss begann, endete nach einem Referendum und einer Volksabstimmung in der klaresten demokratischen Legitimation, die ein Gesetz in der Schweiz erhalten kann. Die direkte Demokratie erwies sich hier als beschleunigender, nicht als bremsender Faktor.

Bestätigte Fakten und offene Fragen

Bestätigte Fakten

  • Ehe für alle ist seit dem in der Schweiz legal (Humanrights.ch).
  • 64,1 % der Abstimmenden stimmten zu (Dachverband Regenbogenfamilien).
  • Das Gesetz erlaubt die Ehe zwischen zwei volljährigen und urteilsfähigen Personen (SRF).
  • Eingetragene Partnerschaften können in eine Ehe umgewandelt werden (Allianz Schweiz).

Was unklar ist

  • Genaue Anzahl der gleichgeschlechtlichen Eheschliessungen pro Jahr (nur Schätzungen).
  • Langfristige Auswirkungen auf Adoption und Familienrecht sind noch Gegenstand von Rechtsprechung.

«Die Schweiz ist ein Stück liberaler geworden – und ein Stück normaler.»

– Karin Keller-Sutter, Bundesrätin (2021), zitiert nach Deutsche Welle

«Die Ehe für alle ist ein historischer Sieg für die Gleichstellung – aber der Kampf für echte Gleichheit ist noch nicht zu Ende.»

– Pink Cross, Dachverband der Schwulenorganisationen (Pink Cross)

«Die Ehe als Institution verändert sich – aber sie verliert nichts. Sie gewinnt an Gerechtigkeit.»

– Vertreterin des Komitees «Ja zur Ehe für alle», zitiert nach DIE ZEIT

«Die Ehe für alle ist ein Eingriff in die Schöpfungsordnung. Sie schadet der Familie.»

– Gegner der Vorlage (EDU), zitiert nach SRF

Für gleichgeschlechtliche Paare in der Schweiz ist die Entscheidung klar: Sie können heiraten, adoptieren und ihren Partner im Todesfall rechtlich absichern – mit allen Rechten und Pflichten der Ehe. Für die Politik und Gesellschaft bleibt die Herausforderung bestehen, dass die Akzeptanz in ländlichen Kantonen und konservativen Kreisen noch nicht überall angekommen ist.

Häufig gestellte Fragen

Können gleichgeschlechtliche Paare in der Schweiz adoptieren?

Ja, seit dem ist die gemeinsame Adoption für gleichgeschlechtliche Ehepaare möglich. Vorher war dies nur eingeschränkt möglich (Humanrights.ch).

Muss ich meine eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln?

Nein, die Umwandlung ist freiwillig. Sie können Ihre eingetragene Partnerschaft behalten. Allerdings geniessen Ehepartner zusätzliche Rechte (gemeinsame Besteuerung, volles Erbrecht). Die Umwandlung ist kostenlos und unkompliziert (Allianz Schweiz).

Was kostet eine Eheschliessung in der Schweiz?

Die Kosten variieren je nach Kanton zwischen 100 und 400 Franken für die standesamtliche Trauung. Die Umwandlung einer eingetragenen Partnerschaft kostet meist 50 bis 150 Franken.

Gilt die Ehe für alle auch für Ausländer?

Ja, sofern beide Partner volljährig und urteilsfähig sind und die allgemeinen Ehevoraussetzungen erfüllen. Ausländische Paare müssen ein Heiratsfähigkeitszeugnis aus ihrem Heimatland vorlegen (Humanrights.ch).

Welche Steuervorteile geniessen verheiratete Paare?

Verheiratete Paare können gemeinsam besteuert werden. Bei ungleichen Einkommen kann das Steuerersparnisse bringen. Die AHV-Heiratsprämie sichert den überlebenden Partner ab (UBS Schweiz).

Wie läuft die Eheschliessung konkret ab?

Sie vereinbaren einen Termin beim Zivilstandsamt Ihres Wohnsitzes. Das Verfahren dauert etwa 30 Minuten. Sie brauchen gültige Ausweise und einen Auszug aus dem Zivilstandsregister (SRF).

Welche Rechte haben Ehepartner im Erbfall?

Ehepartner haben ein gesetzliches Erbrecht: Bei kinderlosen Ehen erbt der Partner den gesamten Nachlass. Sind Kinder vorhanden, erbt der Partner mindestens 50 % (Humanrights.ch).

Wird die Ehe für alle in der Schweiz von der Kirche anerkannt?

Nein, die Ehe für alle betrifft nur die zivile Trauung. Die Kirchen sind nicht verpflichtet, gleichgeschlechtliche Paare zu trauen. Einige reformierte Kantonalkirchen erlauben es jedoch (SRF).

Verwandte Beiträge: Bestattungen Basel-Stadt: Todesanzeigen & Erbschaftssteuer · Schweizer Handelsregister: Suche, Eintragung, Kosten & UID