
Welches Einkommen ist AHV-pflichtig? – Regeln 2026
Die AHV-Beitragspflicht beginnt mit dem ersten Franken – aber nicht für alle: Erwerbstätige im AHV-Alter profitieren von einem Freibetrag. Dieser Leitfaden zeigt, auf welches Einkommen Sie 2026 AHV-Beiträge zahlen müssen und wo die Grenzen liegen.
AHV-Beitragssatz 2026 (Arbeitnehmer + Arbeitgeber): 8,7 % (davon 4,35 % Arbeitnehmer, 4,35 % Arbeitgeber) ·
AHV-Freibetrag für Erwerbstätige im AHV-Alter: 16 800 CHF pro Jahr ·
Freibetrag für Nebenerwerb (geringfügiger Lohn): 2 500 CHF pro Jahr ·
Massgebender Jahreslohn für die AHV (Grenze für Beiträge): keine Obergrenze (unbeschränkt beitragspflichtig)
Kurzüberblick
- Bruttolohn ist Basis für AHV-Beitragspflicht. (Ausgleichskasse Basel-Stadt)
- Freibetrag für Erwerbstätige im AHV-Alter: 16 800 CHF/Jahr. (ahv-iv.ch)
- Keine Obergrenze des beitragspflichtigen Lohns. (Ausgleichskasse Basel-Stadt)
- Ob der AHV-Beitragssatz 2026 exakt 8,7 % bleibt oder leicht steigt – hängt von der finanziellen Lage der AHV ab.
- Ob die Freibeträge für Nebenerwerb 2026 angehoben werden – bisher kein offizieller Beschluss.
- Ob die AHV-Reform 21 tatsächlich am 1. Januar 2026 in Kraft tritt – Bestätigung durch Bundesrat ausstehend.
- Ob die Freibeträge für AHV-Alter 2026 angepasst werden – Prüfung durch Bundesamt für Sozialversicherungen läuft.
- 1. Januar 2026: Inkrafttreten der AHV-Reform 21 – Anpassung des Rentenalters.
- 2025–2026: Überprüfung der Freibeträge durch Bundesamt für Sozialversicherungen.
- Arbeitgeber melden Löhne automatisch – bei Nebenerwerb selbst aktiv werden.
- Selbstständige rechnen jährlich über die Ausgleichskasse ab.
Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Kennzahlen zur AHV-Beitragspflicht zusammen.
| Merkmal | Wert | Grundlage |
|---|---|---|
| AHV-Beitragssatz 2026 (Arbeitnehmer + Arbeitgeber) | 8,7 % | Bundesrat (jährliche Anpassung) |
| Freibetrag für Erwerbstätige im AHV-Alter | 16 800 CHF/Jahr | ahv-iv.ch |
| Geringfügiger Nebenerwerb (Freigrenze) | 2 500 CHF/Jahr | Ausgleichskasse Basel-Stadt |
| AHV-Pflicht beginnt mit dem ersten Franken | Ja, aber Freibetrag bei AHV-Alter möglich | AHV-Gesetz |
| Berechnungsbasis | Bruttolohn (inkl. geldwerter Vorteile) | AHV-Gesetz |
Welches Einkommen ist AHV-pflichtig 2026?
Die Grundregel ist einfach: Jede in der Schweiz erwerbstätige Person muss auf ihrem Lohn AHV-Beiträge zahlen. Eine Obergrenze des beitragspflichtigen Lohns existiert nicht – jeder Franken zählt, vom ersten bis zum letzten Arbeitsverhältnis. (ahv-iv.ch – PDF 2.01 Beiträge)
Lohnbeiträge an die AHV, IV und EO
- Beitragspflichtig sind: Lohn, geldwerte Vorteile, Provisionen, Boni, 13. Monatslohn, Spesenentschädigungen (wenn kein Drittbeleg vorhanden ist). (Weka – Fachportal Personal)
- Selbstständiges Einkommen ist ebenfalls AHV-pflichtig, jedoch gelten spezielle Regeln zur Berechnung.
- Für 2026 gelten die gleichen Grundsätze wie bisher; die Beitragssätze werden jährlich angepasst (siehe AHV-Reform 21).
Beitragspflichtige Einnahmen im Detail
- Bruttolohn inklusive aller geldwerten Leistungen des Arbeitgebers.
- Provisionen, Boni und 13. Monatslohn zählen vollumfänglich dazu.
- Spesen ohne Drittbeleg (Barauslagen) gelten als AHV-pflichtiger Lohn.
- Erwerbstätige Personen beginnen im Regelfall ab dem 1. Januar des Jahres, in dem sie 18 Jahre alt werden, AHV-Lohnbeiträge zu zahlen. (Weka – Fachportal Personal)
Ist AHV-pflichtiger Lohn brutto oder netto?
Diese Frage stellt sich fast jeder Arbeitnehmer. Die Antwort: Der AHV-pflichtige Lohn ist immer der Bruttolohn vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. (Ausgleichskasse Basel-Stadt)
Bruttolohn als Basis
- Der Bruttolohn umfasst sämtliche geldwerten Leistungen des Arbeitgebers – inklusive Provisionen, Boni und Naturalleistungen.
- Private Abzüge (z. B. BVG-Beiträge, Unfallversicherung) reduzieren nicht die AHV-Beitragspflicht.
- Ausnahmen: Beteiligungsmehrwerte aus Mitarbeiteraktien können je nach Gestaltung abweichen.
Abzüge, die den Nettolohn mindern
- Steuern, BVG-Beiträge, Unfallversicherungsprämien und weitere obligatorische Abzüge werden vom Bruttolohn abgezogen, bevor der Nettolohn ausgezahlt wird. Sie ändern aber nichts an der AHV-Beitragsbemessung.
- Die Ausgleichskasse berechnet die AHV-Beiträge auf dem Bruttolohn – unabhängig davon, was auf dem Konto ankommt.
Die Konsequenz: Ihr ausbezahlter Nettolohn kann deutlich tiefer sein als die Basis, auf die Sie AHV-Beiträge zahlen. Das ist kein Fehler – es ist System.
Arbeitnehmer: Ihr Arbeitgeber muss den vollen Bruttolohn melden – auch wenn Ihnen nach Abzügen weniger bleibt. Prüfen Sie Ihren Lohnausweis: Fehlen geldwerte Vorteile wie ein Dienstwagen, könnte das Ihre künftige AHV-Rente schmälern.
Die Implikation: Ihr ausbezahlter Nettolohn kann tiefer sein, aber die AHV-Beiträge werden trotzdem auf dem Brutto berechnet.
Was ist der massgebende Lohn für die AHV?
Der massgebende Lohn ist das gesamte Erwerbseinkommen aus unselbstständiger Tätigkeit, das der AHV-Beitragspflicht unterliegt. Er wird aus dem Bruttolohn inklusive geldwerter Vorteile ermittelt. (ahv-iv.ch – Glossar)
Definition des massgebenden Lohns
- Alle Einkünfte aus einem oder mehreren Arbeitsverhältnissen fliessen ein.
- Geldwerte Vorteile wie Dienstwagen, vergünstigte Mahlzeiten oder Mitarbeiteraktien werden zum Marktwert angerechnet.
- Keine Obergrenze: Der massgebende Lohn ist unbeschränkt beitragspflichtig.
Berechnung bei Teilzeit und Mehrfachbeschäftigung
- Bei mehreren Arbeitgebern wird jeder Lohn separat gemeldet.
- Die jährliche Beitragspflicht entsteht für jedes Arbeitsverhältnis einzeln – die Freibeträge gelten pro Verhältnis, nicht pro Person.
- Teilzeitbeschäftigte sind ab dem ersten Franken beitragspflichtig, es sei denn, sie sind im AHV-Alter.
Das bedeutet: Wer zwei Teilzeitjobs hat, zahlt auf beiden Löhnen AHV – unabhängig davon, wie tief der einzelne Lohn ist. Eine Kumulation der Freibeträge gibt es nicht.
Muss ich mich bei einem Nebenerwerb mit einem Reineinkommen von 2 500 Franken anmelden?
Ja, aber die Anmeldeschwelle ist klar definiert: Bei einem Reineinkommen aus Nebenerwerb von maximal 2 500 CHF pro Jahr ist keine Anmeldung bei der Ausgleichskasse erforderlich. (Ausgleichskasse Basel-Stadt)
Anmeldeschwelle für Nebenerwerb
- Die Grenze gilt pro Jahr und pro Person – unabhängig von der Anzahl der Nebentätigkeiten.
- Übersteigt das Einkommen diese Grenze, muss der Nebenerwerb angemeldet werden, und es fallen AHV/IV/EO-Beiträge an.
- Bei Überschreitung der Grenze wird der gesamte Lohn – nicht nur der überschüssige Betrag – beitragspflichtig.
Beitragspflicht bei geringfügigem Nebeneinkommen
- Bis zum 31.12.2024 lag die Grenze bei 2 300 Franken – ab 2025 sind es 2 500 Franken.
- Entgelte in Privathaushalten sind von dieser Grenze ausgenommen und ab dem ersten Franken beitragspflichtig. (Ausgleichskasse Basel-Stadt)
- Bei geringfügigen Löhnen werden die Beiträge nur auf Verlangen der versicherten Person erhoben, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Haken: Viele Nebenerwerbstätige unterschätzen, dass die Grenze pro Person gilt – zwei Mini-Jobs à 1 500 Franken ergeben zusammen 3 000 Franken, womit die Grenze überschritten ist und beide Jobs beitragspflichtig werden.
Nebenerwerbstätige: Wenn Ihr Jahreseinkommen knapp unter 2 500 Franken liegt, können Sie beitragsfrei bleiben. Überschreiten Sie die Grenze aber auch nur um einen Franken, wird der gesamte Betrag beitragspflichtig. Planen Sie Ihre Tätigkeit daher bewusst.
Der Haken: Die Grenze gilt pro Person, nicht pro Job.
Welches Einkommen ist nicht AHV-pflichtig?
Nicht jedes Geld, das Sie erhalten, ist automatisch AHV-pflichtig. Es gibt klare Ausnahmen, die oft übersehen werden.
Von der AHV befreite Einkunftsarten
- Keine AHV-Beiträge werden fällig auf Kapitalleistungen wie Erbschaften, Schenkungen oder private Veräusserungsgewinne.
- Auch Renten aus der beruflichen Vorsorge (BVG) oder der Säule 3a sind nicht AHV-pflichtig.
- Bestimmte geringfügige Nebenerwerbe unter 2 500 CHF sind beitragsfrei, aber dennoch meldepflichtig, wenn die Grenze überschritten wird.
Kapitalleistungen und Renten
- Kapitalauszahlungen aus der Pensionskasse unterliegen nicht der AHV.
- Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit unterliegen zwar der AHV, jedoch können Freibeträge gelten.
- Wer das Referenzalter erreicht hat und weiterarbeitet, muss auf dem über 16 800 Franken liegenden Einkommen weiterhin AHV-Beiträge bezahlen. (ahv-iv.ch – PDF 2.01 Beiträge)
Kapitalerträge aus Vermögen sind AHV-frei, während Ihr Bruttolohn aus Arbeitskraft voll beitragspflichtig ist. Für Selbstständige: Je mehr Kapital Sie im Unternehmen haben, desto stärker können Sie die Struktur Ihrer Einkünfte beeinflussen – ein Hebel, den nicht jeder nutzt.
Das Muster: Kapitalerträge bleiben beitragsfrei, während Arbeitseinkommen voll belastet wird.
Bestätigte Fakten
- Bruttolohn ist Basis für AHV-Beitragspflicht. (Ausgleichskasse Basel-Stadt)
- Freibetrag für Erwerbstätige im AHV-Alter: 16 800 CHF/Jahr. (ahv-iv.ch)
- Freigrenze für Nebenerwerb: 2 500 CHF/Jahr (Stand 2025/2026).
- Keine Obergrenze des beitragspflichtigen Lohns.
Was unklar ist
- Ob der AHV-Beitragssatz 2026 exakt 8,7 % bleibt oder leicht steigt – hängt von der finanziellen Lage der AHV ab.
- Ob die Freibeträge für Nebenerwerb 2026 angehoben werden – bisher kein offizieller Beschluss.
- Ob die AHV-Reform 21 tatsächlich am 1. Januar 2026 in Kraft tritt – Bestätigung durch Bundesrat ausstehend.
- Ob die Freibeträge für AHV-Alter 2026 angepasst werden – Prüfung durch Bundesamt für Sozialversicherungen läuft.
Erwerbstätige, die das Referenzalter erreicht haben, können auf den Freibetrag von 16 800 Franken pro Jahr verzichten.
SVA Zürich – Merkblatt zur AHV-Beitragspflicht
Personen, die in der Schweiz erwerbstätig und versichert sind, müssen von ihrem Lohn Beiträge an die AHV, die IV und die EO entrichten.
AHV/IV – Informationsseite 2.01
Der AHV-pflichtige Lohn umfasst alle geldwerten Leistungen des Arbeitgebers, einschliesslich Provisionen, Boni und Naturalleistungen.
Schweizerische Ausgleichskasse – Broschüre Beiträge
Für Arbeitnehmer in der Schweiz ist die Botschaft klar: Kontrollieren Sie Ihren Lohnausweis – fehlen geldwerte Vorteile, könnte das Ihre spätere AHV-Rente reduzieren. Für Selbstständige und Nebenerwerbstätige: Unterschätzen Sie die Freigrenzen nicht. Ein einziger Franken über der 2 500-CHF-Grenze macht den gesamten Betrag beitragspflichtig. Die AHV-Reform 21 bringt ab 2026 zwar Anpassungen, aber die Grundregeln bleiben stabil: Fast jedes Erwerbseinkommen ist beitragspflichtig – und wer nicht meldet, riskiert Nachzahlungen.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch sind die AHV-Beiträge für Selbstständige 2026?
Selbstständige zahlen den vollen Beitragssatz von 8,7 % auf ihrem Erwerbseinkommen (Stand 2025/2026). Der Betrag wird auf Basis des steuerbaren Einkommens berechnet. Eine Anpassung im Rahmen der AHV-Reform 21 ist möglich.
Gilt der 13. Monatslohn als AHV-pflichtig?
Ja, der 13. Monatslohn ist vollumfänglich AHV-pflichtig, da er Teil des Bruttolohns ist. Er wird wie jedes andere regelmässige Einkommen behandelt.
Muss ich auf Kapitalleistungen aus der Pensionskasse AHV zahlen?
Nein. Kapitalleistungen aus der beruflichen Vorsorge (BVG) oder der Säule 3a unterliegen nicht der AHV-Beitragspflicht. Sie werden separat besteuert, aber nicht mit AHV-Beiträgen belegt.
Was bedeutet AHV-pflichtiger Lohn bei einer Kurzarbeitsentschädigung?
Kurzarbeitsentschädigungen sind Lohnersatzleistungen, die von der Arbeitslosenversicherung (ALV) gezahlt werden. Sie unterliegen nicht direkt der AHV – der ursprüngliche Lohn bleibt jedoch beitragspflichtig, soweit er vom Arbeitgeber weitergezahlt wird.
Kann ich auf den Freibetrag verzichten und wenn ja, warum?
Ja. Erwerbstätige im AHV-Alter können auf den Freibetrag von 16 800 Franken verzichten. Das kann sinnvoll sein, wenn die Beitragszahlungen die spätere Rente erhöhen. Der Verzicht muss bei der Ausgleichskasse beantragt werden.
Wie wird der AHV-Beitrag bei mehreren Arbeitgebern berechnet?
Jeder Arbeitgeber meldet den Lohn separat. Der Freibetrag von 16 800 Franken für Erwerbstätige im Referenzalter gilt pro Arbeitsverhältnis. Bei mehreren Arbeitgebern kann also jeder Job bis zu diesem Betrag beitragsfrei sein.